Pulverbeschichtung Garantie

Pulverbeschichtung Garantie verstehen und wahren

Wer sich für eine Pulverbeschichtung als Oberflächenveredelung entscheidet, bekommt eine leistungsstarke, umweltverträgliche, robuste Beschichtung. Aber keine Beschichtung ist unfehlbar, auch Pulverbeschichtung nicht. Es gilt jedoch eine gewisse Pulverbeschichtung Garantie, die dem Kunden Sicherheit bietet. Als Bauherr sollte man die Inhalte der Pulverbeschichtung Garantie kennen und welche Absprachen zwischen Pulverbeschichter und Kunden sowie Pulverlackhersteller getroffen werden.

In diesem Artikel lesen Sie grundlegende Tipps zu Pulverbeschichtung Garantie, gängige Gewährleistung und Pulverbeschichtung Reklamation.


Architektur-Pulverbeschichtung oft Gegenstand der Reklamation

Besonders im Bereich der Pulverbeschichtung von Fassadenelementen kam es in der Vergangenheit häufig zu Reklamationen mit anschließenden Rechtsstreitigkeiten. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, gilt es für Kunden, sich im Vorhinein genauestens mit der Beschichtungsfirma zu einigen und deren AGB zu kennen. Ist ein Beschichter bei einer Gütergemeinschaft angeschlossen und trägt die Zertifizierung, etwa von GSB oder Qualicoat, so bietet dies Sicherheit, denn Vorbehandlung und Applikationsprozesse sind dadurch streng geregelt.

Gewährleistungen zu Pulverbeschichtungen beziehen logischerweise neben der Ausführung der Pulverbeschichtung auch die Qualität des Pulverlacks ein. Um sich in dieser Hinsicht abzusichern, sind besagte Qualitätssiegel ebenfalls auf Beschichtungsmaterialien anwendbar.

Für pulverbeschichtete Fassaden gelten in der Regel diese Garantie auf Pulverbeschichtung:

  • Polyester-Pulverlack: 5 Jahre Gewährleistung*
  • Hochwetterfester Pulverlack: 10 Jahre Gewährleistung*

*Kann abweichen; AGB des Pulverbeschichters beachten.

Garantien seitens Pulverlieferanten fallen für Fassaden teilweise höher aus, wenn sie durch angeschlossene Beschichtungsunternehmen ausdgeführt werden.

Gerichte in Deutschland entscheiden zwar zum Großteil zugunsten des Bauherrn, dennoch sollte man als Kunde alle Regelungen zur Auftragsvergabe und Gewährleistungen in der Leistungserklärung schriftlich festhalten und sich nicht durch Preisangebote leiten lassen, eine nötige Vorbehandlung zu verweigern.

Auch die Informationspflicht der Pulverbeschichtungsfirmen zu Fehlerquellen ist gefragt: Deutliche Absprachen über Vorbehandlungen und einhergehende Lebensdauer zwischen Auftraggeber und -nehmer sind ein Muss. So sichern sich beide Parteien vor Beginn der Ausführung ab.


Pulverbeschichtung Reklamation vermeiden

Ausgeschlossen von Gewährleistung von Pulverbeschichtungen seitens der Beschichter sind in der Regel:

  • Schäden, die durch Kontakt mit aggressiven Reinigern, Klebstoffen oder Dichtungsmassen verursacht wurden.
  • Wenn die Reinigung der pulverbeschichteten Oberfläche unsachgemäß und/ oder unregelmäßig erfolgte.
  • Eine dauerhafte Wärmeaussetzung der pulverbeschichteten Fläche über 70 °C.
  • Nachträgliche Bearbeitung, wie Abkanten, Umformen, Schneiden.
  • Auswirkungen durch aggressivere Objektstandorte anders als bei Auftragsabschluss angegeben. (z. B. maritime, industrielle Umgebung; hohe Korrosivitätskategorie)

Eingangskontrolle unerlässlich zur Vermeidung von Pulverlackschäden

Neben den Schäden durch nachträgliches „Fehlverhalten“ an der Pulverbeschichtung, ist zu über 50 % der Anlieferungszustand des zu beschichteten Substrats beim Pulverlackierer Ursache für minderwertige Ergebnisse und Folgeschäden.

Zum minderwertigen Oberflächenzustand gehören:

Kratzer, Rückstände von Presswerkzeugen, Pressflöhe, Walzreste, Lackreste, Rost, Zunder, Zinknasen, Hartzinkpartikel.

Gewährleistungsansprüche sind in solchen Fällen meist nichtig, allerdings muss der Beschichter dem Auftraggeber die verminderte Garantiezeit schriftlich mitteilen und der Auftraggeber muss hier schriftlich zustimmen. Mehr typische Fehler der Pulverbeschichtung, und wie man sie vermeidet, lesen Sie im Fehlerbehebung-Artikel.

Zur Vermeidung von Reklamationen sollte man im Pulverlackierungsbetrieb Folgendes beherzigen:

  1. Wareneingangskontrolle der Beschichtungssubstrate
  2. Produkteingangsprüfung der zu verwendenden Pulverlacke
  3. Kontrolle der Vorbehandlungschemie, Strahlmittel und anderer Hilfsmittel
  4. Überprüfung der Anwendung und beschichtungsgerechte Auftragsabwicklung auf Basis der Angebots- und Lieferscheinunterlagen

Garantie der Pulverlackhersteller abklären

Kommt es zur Reklamation, und ist weder dem Kunden noch dem Beschichter etwas anzulasten, kann der verwendete Pulverlack Qualitätsmängel aufweisen und haftet der Pulver-Zulieferer. In der Tat geben Pulverhersteller Garantie auf ihre Pulverbeschichtungspulver, vorausgesetzt die Vorbehandlung, befinden sich im Einklang mit den eigenen Vorgaben. Lesen Sie alles zu diesem Thema im Artikel zu zertifizierten Pulverbeschichtern. Des Weiteren sind alle Parteien durch Gesetze sowie Normen, die sich in Qualitätssigeln der Gütergemeinschaften Pulverbeschichten widerspiegeln.